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Inklusion §11a Abs.4 SGB VIII

 

Die Kinder unserer Einrichtung kommen aus unterschiedlichen strukturierten Elternhäusern. Die Kinder lernen mit Unterschieden umzugehen und jeden mit Stärken und Schwächen zu akzeptieren. In unserer Kita wird jedes Kind wertgeschätzt, unabhängig von seiner körperlichen, seelischen, oder geistigen Einschränkung. Wir unterstützen jedes Kind, um es zu einer eigenverantwortlichen, selbstbewussten Persönlichkeit zu erziehen.

Bei Aufnahme von Kindern mit Behinderung, oder Kindern, die von Behinderung bedroht sind, berücksichtigen wir die „ Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“. Für die Dauer der Integrationsmaßnahme wird die Gruppenstärke reduziert und eine weitere Fachkraft  mit 15 Wochenstunden eingestellt.

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